Parkhäuser &
Gastronomie
Ladestationen Parkhaus
Als Betreiber von Parkplätzen und Parkhäusern machen Sie sich fit mit der Installation von Ladestationen in Ihren Parkflächen. Weiterhin können Sie auch komplett neue Geschäftsfelder erschließen. Hier im kurzen Überblick alle wichtigen Rahmenbedingungen und Informationen für Sie zusammengestellt.
Das sind Ihre Vorteile
Durch die Installation von Ladesäulen für Parkplätze und Parkhäuser tragen Sie zur Erweiterung des öffentlichen Ladenetzes bei. Folgende Vorteile stehen Ihnen zur Verfügung:
- Wer steht, der lädt: Parken und Laden gehören für E-Mobility untrennbar zusammen. Mit Ladesäulen für Parkplätze und Parkhäuser bleiben Sie für diese Kundengruppe interessant.
- Steigern Sie mit Ladesäulen und der Listung in Navigationsgeräten die Auslastung Ihres Parkplatzes/Parkhauses.
- Senken Sie Ihre Stromkosten durch die Nutzung einer eigenen Photovoltaikanlage.
- Als Betreiber eines (halb-)öffentlichen Ladepunktes können Sie im Rahmen des THG-Quotenhandels durch den ersparten CO2-Ausstoß jedes Jahr bares Geld verdienen.
Lastmanagement
Oftmals werden mehrere Elektroautos gleichzeitig auf Ihrem Parkplatz oder in Ihrem Parkhaus geladen. Dann brauchen Sie eine intelligente Steuerung, wodurch dann der Strom zuverlässig auf die einzelnen Ladestationen verteilt wird.
- Durch die Effizienz des LADE-Lastmanagements ist es in der Regel nicht nötig, den Netzanschluss für den Betrieb der Ladeinfrastruktur auszubauen. Dadurch werden die Kosten für einen erhöhten Installationsaufwand gespart.
- Das Lastmanagement (statisch, dynamisch) verhindert Lastspitzen. Somit halten Sie die Stromkosten im Rahmen und verhindern eine Überlastung.
Authentifizierung an einer Ladestation
Zur Nutzung einer Ladestation im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, zum Beispiel Tiefgaragen oder Parkhäuser, ist eine Authentifizierung des Nutzers zum Zwecke der Erfassung für die Abrechnung des geladenen Stroms notwendig. Vor Anschluss des Ladekabels am Elektrofahrzeug muss sich der Nutzer anmelden.
So registriert das Lademanagement exakt, wie viele E-Autos an den Wallboxen geladen werden und übernimmt die gesamte Abrechnung.
Wir bieten Ihnen alles für Ihre Ladeinfrastruktur aus einer Hand.
Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Sie für die Installation von Wallboxen und Ladesäulen in Ihrem Unternehmen haben. Wir erstellen ein Konzept für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur, die zu Ihrem Unternehmen passt, und übernehmen die gesamte Installation der Anlage. Abschließend erfolgt dann die Inbetriebnahme und die Meldung an den Netzbetreiber.
Sie haben Interesse an einer unkomplizierten Lösung?
Dann lassen Sie uns reden.
Ladestationen für Hotel und Gastronomie
Die Deutschen verreisen gerne mit dem Auto. Fast 71 Prozent aller Inlandsreisen werden mit dem PKW gefahren. Die Fahrzeuge laufen immer häufiger mit Batterie statt mit Benzin. Das bedeutet für Hotels und Gaststätten, dass sie sich auf Elektroautos einstellen müssen.
Weiche Betten und ein gutes Frühstück bieten viele Hotels. Eine Ladestation für ein Elektroauto spricht für eine besondere Note.
Bieten Sie Ihren Gästen ein Vor-Ort-Ladeangebot und festigen Sie damit Ihren Status als innovatives und serviceorientiertes Hotel.
Mit den Ladestationen sind Ihre Gäste vor Ort flexibel und gut gerüstet für die Weiterfahrt oder für Tagesausflüge mit dem Auto.
Lastmanagement
Oftmals werden mehrere Elektroautos gleichzeitig auf Ihrem Parkplatz oder in Ihrem Parkhaus geladen. Dann brauchen Sie eine intelligente Steuerung, wodurch dann der Strom zuverlässig auf die einzelnen Ladestationen verteilt wird.
- Durch die Effizienz des Lastmanagements ist es in der Regel nicht nötig, den Netzanschluss für den Betrieb der Ladeinfrastruktur auszubauen. Dadurch werden die Kosten für einen erhöhten Installationsaufwand gespart.
- Das Lastmanagement (statisch, dynamisch) verhindert Lastspitzen. Somit halten Sie die Stromkosten im Rahmen und verhindern eine Überlastung.
- Als Betreiber eines (halb-)öffentlichen Ladepunktes können Sie im Rahmen des THG-Quotenhandels durch den ersparten CO2-Ausstoß jedes Jahr bares Geld verdienen.
Authentifizierung an einer Ladestation
Zur Nutzung einer Ladestation im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, zum Beispiel Tiefgaragen, ist eine Authentifizierung des Nutzers zum Zwecke der Erfassung für die Abrechnung des geladenen Stroms notwendig. Vor Anschluss des Ladekabels am Elektrofahrzeug muss sich der Nutzer anmelden.
So registriert das Lademanagement exakt, wie viele E-Autos an den Wallboxen geladen werden und übernimmt die gesamte Abrechnung.
Wir bieten Ihnen alles für Ihre Ladeinfrastruktur aus einer Hand.
Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten Sie für die Installation von Wallboxen und Ladesäulen in Ihrem Unternehmen haben. Wir erstellen ein Konzept für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur, die zu Ihrem Unternehmen passt, und übernehmen die gesamte Installation der Anlage. Abschließend erfolgt dann die Inbetriebnahme und die Meldung an den Netzbetreiber.
Sie haben Interesse an einer unkomplizierten Lösung?
Dann lassen Sie uns reden.
Fördermittel
Das Bundesverkehrsministerium fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an gewerblichen Parkplätzen, sowohl für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten als auch für Dienstfahrzeuge der Mitarbeiter.
Was wird gefördert?
- Erwerb und Errichtung einer stationären, intelligenten Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses
- Nicht öffentlich zugänglich
- Für Stellplätze auf Liegenschaften, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen von Beschäftigten vorgesehen sind
- Mindestnutzungsdauer: 6 Jahre
- Strom aus erneuerbaren Energien
- Maximaler Zuschuss von 45.000 Euro pro Standort bei Unternehmen, bei Kommunen entfällt diese Begrenzung
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 € | z. B. 1.100 € | 0 € |
1 | 900 € | mind. 1.285,71 € | 900 € |
2 | 1.800 € | z. B. 2.300 € | 1.400 € |
2 | 1.800 € | mind. 2.571,43 € | 1.800 € |
3 | 2.700 € | z. B. 3.150 € | 2.100 € |
3 | 2.700 € | mind. 3.857,14 € | 2.700 € |
10 | 9.000 € | z. B. 12.500 € | 8.400 € |
10 | 9.000 € | mind. 3.857,14 € | 9.000 € |
Anträge ab 23. November 2021
Mit dem Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur subventioniert das Verkehrsministerium den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Details zur Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ finden Sie hier. Anträge auf Förderung können Sie ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
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54552 Dreis-Brück
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